Spruch Die Revision des Nebenintervenienten ON 37 wird zurückgewiesen. Der Revision der beklagten Partei und des Nebenintervenienten ON 33 wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, den klagenden Parteien die mit S 6.502,20 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin Barauslagen von S…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen sind je zur Hälfte Eigentümer des Hauses Am Ring 9 in Graz. Die am 15. Juli 1983 verstorbene Paula Maria W*** war Mieter der im zweiten Stock dieses Hauses gelegenen Wohnung, bestehend aus 4 Zimmern, Küche, Kabinett, Bad und Nebenräumlichkeiten im Ausmaß von rund…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Nebenintervenienten ON 37 ist zurückzuweisen. Abgesehen davon, daß der Lauf der Revisionsfrist schon durch die Zustellung des Urteiles des Berufungsgerichtes an den Vertreter des Nebenintervenienten Dr. Medwed am 9. Juli 1985 ausgelöst wurde, sodaß die am 26. November 1985 überreich…