JudikaturJustizRS0069010

RS0069010 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Mai 1986

Sind Personen im Sinne des § 19 Abs 2 Z 11 MG in das Mietrecht des verstorbenen Mieters eingetreten, so kann das Mietverhältnis nur gegen sie aufgekündigt werden, weil sie eben als Mieter an die Stelle des Verstorbenen getreten sind.

Entscheidungen
3