Spruch Die außerordentliche Revision der klagenden Partei wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.…
Text Begründung: In ihrer außerordentlichen Revision wiederholt die klagende Bank ihren von den Vorinstanzen nicht geteilten Standpunkt, dass es zur Wirksamkeit der sicherungsweisen Abtretung der von den Mietern an die Schuldnerin zu entrichtenden Mietzinse an sie ausgereicht habe, die Hausverwaltung z…
Rechtliche Beurteilung Eine erhebliche Rechtsfrage wird damit nicht aufgezeigt. Da die sicherungsweise Übertragung von Forderungen (Sicherungszession) denselben Zwecken dient wie eine Forderungsverpfändung, sind zu ihrer Gültigkeit nach ständiger Rechtsprechung die Publizitätsbestimmungen der Pfandbestellung einzuhalten (…