Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 2.966,40 bestimmten Kosten (einschließlich S 494,40 Umsatzsteuer), und der Nebenintervenientin Elise K*** VertriebsgesellschaftmbH die mit S 2.966,40 (einschließlich S 494,40 Umsatzsteuer) bestimm…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Partei kündigte der beklagten Verlassenschaft das im Hause 1010 Wien, Kärntner Straße 5, gelegene Mietobjekt top Nr.6 und 7 aus den Kündigungsgründen des § 30 Abs. 2 Z 4, erster und zweiter Fall, sowie § 30 Abs. 2 Z 6 und 7 MRG auf und brachte hiezu unter anderem v…
Rechtliche Beurteilung Diesen Ausführungen kann insgesamt nicht gefolgt werden. Eine Weitergabe des Mietgegenstandes im Sinne des § 30 Abs. 2 Z 4 erster Fall MRG, worunter die entgeltliche oder unentgeltliche Gebrauchsüberlassung zu verstehen ist (1 Ob 603/85), an die Alois L*** GesmbH liegt wovon auch die Revisionswerber…