Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Beklagte hat der Klägerin die mit S 10.766,25 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 978,75 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin mietete mit Vertrag vom 22. Juni 1978 von den Hauseigentümern Dr. Gordian G*** und Dr. Ernst Philipp G*** - ihren Brüdern - die 87,58 m2 große Wohnung Nr. 9 im Haus Wien 1., Schottenbastei 4. Als Hauptmietzins wurde ein Betrag von 451,50 S wertgesichert vereinbart.…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Zum Anfechtungsgrund der Aktenwidrigkeit führt der Beklagte aus, das angefochtene Urteil stehe mit dem im ersten Rechtsgang ergangenen Aufhebungsbeschluß des Berufungsgerichtes im Widerspruch. Selbst wenn dies richtig sein sollte, könnte darin jedoch keine Aktenwid…