JudikaturJustizRS0067285

RS0067285 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Juni 2010

Nach ständiger Rechtsprechung kann sich der Vermieter wegen seines dringenden Eigenbedarfes nur dann mit Erfolg auf den Kündigungsgrund des § 19 Abs 1 MG stützen, wenn die Aufrechterhaltung des derzeitigen Zustandes seine Lage so gefährden würde, daß an die Wurzeln seiner Existenz gegriffen wird.

Entscheidungen
6