RS0066271 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Ohne Änderung der Eigentumsverhältnisse an den Grundflächen und ohne ihre Verwendung zur Herstellung der Straßenanlage - nur zur Schaffung einer besseren Übersicht durch Zusammenziehung mit anderen im gleichen Eigentum stehenden Grundstücken - ist die Zuschreibung und Abschreibung im vereinfachten Verfahren nicht zulässig (so schon 5 Ob 30/84).