RS0066265 – OGH Rechtssatz
RS0066265 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Wird ein Trennstück ohne Änderung der Eigentumsverhältnisse an den Grundflächen und ohne seine Verwendung zur Herstellung der Straßenanlage nur zur Schaffung einer besseren Übersicht mit dem im gleichen Eigentum stehenden anderen Grundbuchskörper vereinigt, um gleichsam eine Bereinigung der Grenzen innerhalb der im Eigentum derselben Personen stehenden Grundstücke zu erreichen, so ist in einem solchen Fall die lastenfreie Abschreibung unzulässig.