Spruch Dem Revisionskurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird in der Weise abgeändert, dass der Beschluss des Erstgerichtes wieder hergestellt wird. Hievon werden verständigt: 1.) Gemeinde K*****; 2.) DDr. Edith Oberlaber, Rechtsanwältin, 5020 Salzburg, Nonntaler Hauptstraße 1a; 3.) Pa…
Text Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer der Liegenschaft *****, zu deren Gutsbestand (ua) das Grundstück 1944 gehört, seine Wohnsitzgemeinde ***** ist Eigentümerin der Liegenschaft ***** (ua) mit dem Grundstück 4751. Unter Vorlage einer mit dem Bestätigungsvermerk der Strafverfolgungsbehörde…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist aus dem vom Rekursgericht angeführten Grund zulässig; er erweist sich im Sinn des gestellten Abänderungsantrags auch als berechtigt. Zutreffend hat das Rekursgericht erkannt, dass sich Bedenken gegen die Bewilligung der vom Antragsteller begehrten Streitanmerkung nur aus de…