JudikaturJustizRS0066223

RS0066223 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Februar 2020

Die Wahl der Ermittlungsmethode - wofür gemäß § 3 Abs 1 LBG, BGBl 1992/150, insbesondere das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren in Betracht kommen - hat danach zu erfolgen, welche Methode am besten den Umständen des Einzelfalles gerecht wird.

Entscheidungen
23