Spruch Dem ordentlichen Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Sachbeschluss des Rekursgerichts wird in Ansehung des Drittantragsgegners nur hinsichtlich des mit 81.630 EUR angenommenen Verkehrswerts der Wohnung *****, abgeändert und insofern der Sachbeschluss des Erstgerichts, mit dem ein Ve…
Text Begründung: Die Wohnung des Drittantragsgegners mit 76,48 m², an der 2003 Wohnungseigentum begründet wurde, liegt im Terrassenerdgeschoß und verfügt über Vorraum, Küche, Bad, WC, Abstellraum, 3 Zimmer und Kellerabteil sowie zwei Terrassen. In einem Raum besteht geringfügige Schimmelbildung im Berei…
Rechtliche Beurteilung Der ordentliche Revisionsrekurs der Antragstellerin ist zulässig und berechtigt . 1. Die Antragstellerin releviert weder die zeitliche Anwendbarkeit des § 15b WGG idF vor der WRN 2002 noch die vom Rekursgericht als erheblich angesehene Rechtsfrage, sondern sieht diese im Fehlen von Rechtsprechung da…