Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der Beschluß des Berufungsgerichtes wird aufgehoben; die Entscheidung des Erstgerichtes wird wiederhergestellt. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 72.444,40 bestimmten Kosten des Rechtsstreites (einschließlich S 10.407,40 Umsatzsteuer und …
Text Entscheidungsgründe: Das Schigebiet der Tauplitzalm liegt ca. 10 Kilometer von Bad Mitterndorf entfernt. In den Jahren 1959 bis 1961 wurde die Tauplitzalm-Alpenstraße erbaut; zu Beginn der Sechzigerjahre ist sie mit einem Asphaltbelag versehen worden. Die klagende Partei verlangte von den Benützern…
Rechtliche Beurteilung Das Rechtsmittel ist zulässig und berechtigt: Die beklagte Partei vertritt die Ansicht, daß es sich bei der Tauplitzalmstraße jedenfalls um eine Gemeindestraße handle, weil als solche gemäß § 7 Abs. 1 Z 4 Stmk. LStVG 1964 alle Straßen gelten, "die nicht zu einer anderen Gattung der Straßen gehören".…