JudikaturJustizRS0065942

RS0065942 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. November 1986

Die im Anschluß an eine Obduktion vorgenommene Entfernung eines (wenn auch quantitätsmäßig unbedeutenden und unauffälligen) Leichenteils zum Zweck seiner pharmazeutisch-industriellen Verwertung ist ohne zu Lebzeiten erteilte Zustimmung des Verstorbenen selbst oder eines über den Leichnam Verfügungsberechtigten tatbildlich im Sinn des § 190 Abs 1 StGB und auch nicht etwa im Wege einer Analogie aus § 62 a KAG gerechtfertigt.