RS0065870 – OGH Rechtssatz
RS0065870 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Der Staat hat ein Recht auf Überwachung des Straßenverkehrs und zwar auch auf jederzeitige Nachprüfung der ordnungsgemäßen Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges, um dadurch den wahren Sachverhalt erforschen zu können.