JudikaturJustizRS0065870

RS0065870 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Mai 1973

Der Staat hat ein Recht auf Überwachung des Straßenverkehrs und zwar auch auf jederzeitige Nachprüfung der ordnungsgemäßen Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges, um dadurch den wahren Sachverhalt erforschen zu können.