RS0065868 – OGH Rechtssatz
RS0065868 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Durch die im Abs 8 vorgenommene Präzisierung, welches Datum als Zeitpunkt der erstmaligen Genehmigung heranzuziehen ist, sollte die bis dahin bestehende Benachteiligung beseitigt werden, wonach ein Fahrzeug, das unter eine Ausnahmebestimmung gefallen war, dieses Vorrecht durch eine nachträgliche - wenn auch andere technische Merkmale betreffende - neuerliche Genehmigung verloren hatte.