JudikaturJustizRS0065861

RS0065861 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. November 1972

Unterläßt der Beamte die ihm gesetzlich vorgeschriebene Prüfung eines Kraftfahrzeuges nach § 37 Abs 4 (§ 56 Abs 1) KFG 1967, so kommt es für seine Strafbarkeit nicht darauf an, ob dieses Fahrzeug tatsächlich technisch einwandfrei ist und ob es im Verkehr eingesetzt wird (vgl Pallin in JBl 1968,308).