JudikaturJustizRS0065835

RS0065835 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Januar 2022

Bei den Bestimmungen der §§ 26 Abs 4, 106 Abs 1 und 3 KFG handelt es sich um Schutznormen im Sinne des § 1311 ABGB, die sich nicht nur an den Fahrzeuglenker, sondern auch an die in bzw auf einem Fahrzeug mitbeförderten Personen richten.

Entscheidungen
5