Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Rekursverfahrens sind gleich weiteren Verfahrenskosten erster Instanz zu behandeln.…
Text Begründung: Der Erstbeklagte, der praktischer Arzt in Attnang-Puchheim ist, besuchte am 16.5.1981 in Bad Ischl ein berufsbildendes Seminar. An diesem Samstag hatte ab Mittag der Wochenenddienst die ärztliche Betreuung in Attnang-Puchheim übernommen; der Erstbeklagte wäre 'außer Dienst' gewesen. Er h…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist nicht berechtigt. Die Beklagten vertreten die Ansicht, der Erstbeklagte habe bei seiner Fahrt mit Recht das Blaulicht verwendet, es habe sich um eine Einsatzfahrt gehandelt. Da ein schwerkranker Patient nach der Hilfe des Erstbeklagten verlangt habe, sei es gerechtfertigt gewesen, daß…