RS0065751 – OGH Rechtssatz
RS0065751 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
1) Nicht zum Verkehr zugelassene Anhänger dürfen auf allen Straßen mit öffentlichem Verkehr (lege non distinguente: einschließlich Bundesstraßen) gezogen werden.
2) Die Eigenschaft des Zugfahrzeugs hat auf die rechtliche Beurteilung des Anhängers nach dem § 62 KDV keinen Einfluß.