RS0065741 – OGH Rechtssatz
RS0065741 – OGH Rechtssatz
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Der durch die gesetzliche Regelung angestrebte Ausschluß nicht versicherter ausländischer Kraftfahrzeuge vom inländischen Straßenverkehr läßt sich nur dann verwirklichen, wenn die Organe der beklagten Republik die Einhaltung der Kontrollvorschrift streng überwachen. Dabei ist auch bei starkem Reiseverkehr eine lückenlose Überprüfung der eingebrachten Fahrzeuge erforderlich.