Spruch Der Revision wird Folge gegeben und das angefochtene Urteil dahin abgeändert, daß das Urteil des Erstgerichtes in der Hauptsache wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der Klägerin S 34.335,95 (darin S 1.515,99 Umsatzsteuer und S 40 Barauslagen) an Verfahrenskosten erster Instan…
Text Entscheidungsgründe: Dagmar Sch***** wandte sich zur Finanzierung des Kaufes der Eigentumswohnung von der Nebenintervenientin um Kreditgewährung an die klagende Kreditunternehmung. Diese drängte auf entsprechende Besicherung des Kredites durch Beistellung eines Bürgen, Mitschuldners oder einer and…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist berechtigt. § 12 Abs 1 KSchG bestimmt: "Eine Lohn- oder Gehaltsforderung des Verbrauchers darf dem Unternehmer nicht zur Sicherung oder Befriedigung seiner noch nicht fälligen Forderungen abgetreten werden." Ob es sich um eine fällige oder nicht fällige Unternehmerforderung hande…