JudikaturJustizRS0065507

RS0065507 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Oktober 2018

Der Masseverwalter kann seine Bestreitungserklärung nachträglich durch eine (prozessrechtliches) Anerkenntnis ersetzen; diese Erklärung ist gegenüber dem Konkursgericht abzugeben und im Anmeldungsverzeichnis zu berücksichtigen; sie macht den Prüfungsprozess unzulässig. Daher kann eine Prüfungsklage nicht auf eine derartige nachträgliche Änderung der Prüfungserklärung gestützt werden. Ein privatrechtliches Anerkenntnis des Masseverwalters ist hinsichtlich des Konkursteilnahmeanspruchs ausgeschlossen.

Entscheidungen
4