Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung zu lauten hat: „Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei zu Handen der Klagevertreter binnen 14 Tagen brutto 39.896,13 EUR samt 8,58 % Zinsen aus brutto 646,…
Text Entscheidungsgründe: [1] Die beim beklagten ORF in dessen Tiroler Landesstudio beschäftigte Klägerin ist vom Beklagten als „Redaktions- und Programmmitarbeiterin in der Verwendungsgruppe 10“ eingestuft und wird entsprechend derselben entlohnt. Bis Jänner 2018 erstellte sie ausschließlich TV-Verans…
Rechtliche Beurteilung [13] Die außerordentliche Revision ist zur Klarstellung zulässig , sie ist auch berechtigt . [14] 1. Der normative Teil eines Kollektivvertrags ist gemäß den §§ 6 und 7 ABGB nach seinem objektiven Inhalt auszulegen; maßgeblich ist, welchen Willen des Normgebers der Leser dem Text entnehmen kann …