Spruch Beiden Revisionen wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, dem Kläger die mit 9.060 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin 1.510 S Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die MT Textil-Möbel-Gesellschaft m.b.H. war persönlich haftende Gesellschafterin der MT Textil-Möbel-Gesellschaft m.b.H. Co. Gegen beide Gesellschaften wurde mit Beschluß des Landesgerichtes Salzburg vom 24. Jänner 1986, S 4 und 5/86, der Konkurs eröffnet und der Kläger zum Ma…
Rechtliche Beurteilung A) Zu der Revision des Klägers: Der Anfechtungstatbestand des § 30 Abs. 1 Z 1 KO ist nur erfüllt, wenn der Gläubiger eine Sicherstellung oder Befriedigung erlangt hat, die er nicht oder nicht in der Art oder nicht in der Zeit zu beanspruchen hatte. Allenfalls könnten vorzeitige Rückzahlungen der auf…