JudikaturJustizRS0064840

RS0064840 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. November 2015

Ein dinglicher und persönlicher Gläubiger, dessen Forderung vom Masseverwalter anerkannt und im Anmeldungsverzeichnis vermerkt wurde, hat während des Konkurses das Recht, mittels Hypothekarklage die Realisierung seines Absonderungsrechtes zu begehren.

Entscheidungen
12