JudikaturJustizRS0064832

RS0064832 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Juli 2022

Die Prozeßkosten, die dem Masseverwalter im Rahmen eines gegen die Masse geführten Prozesses erwachsen, sind Masseforderungen nach § 46 Abs 1 Z 1 KO; die des siegreichen Gegners hingegen Masseforderungen nach § 46 Abs 1 Z 2 KO.

Entscheidungen
6