Spruch Die Prozeßkosten, die dem Masseverwalter im Rahmen eines gegen die Masse geführten Prozesses erwachsen, sind Masseforderungen nach § 46 (1) Z. 1 KO., die des siegreichen Gegners hingegen Masseforderungen nach § 46 (1) Z. 2 KO. Die Entscheidung über den Befriedigungsrang betrifft nicht den Kostenpun…
Text Das Erstgericht verteilte die Konkursmasse (Masserlös im Betrage von 78.5446 S 99 g), die zur Befriedigung der Masseforderungen nicht hinreicht, nach den Bestimmungen der §§ 46 KO. und 47 (2) KO. unter die Massegläubiger. Es vertrat die Auffassung, daß alle Ansprüche des Masseverwalters, die nicht …
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Rekurs ist zulässig, aber nicht berechtigt. Gemäß § 528 ZPO., der nach den Bestimmungen der §§ 172 und 176 (2) KO. zur Anwendung gelangt, sind zwar Rekurse gegen Entscheidungen des Gerichtes zweiter Instanz über den Kostenpunkt nicht zulässig, wozu auch die Frage gehört, au…