Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Revisionsrekurswerberin hat die Kosten ihres erfolglosen Rechtsmittels selbst zu tragen. …
Text Begründung: Das Erstgericht veräußerte auf Antrag des Masseverwalters eine Liegenschaft des Gemeinschuldners gemäß § 119 Abs 1 KO. Die nunmehrige Revisionsrekurswerberin, eine Bank (im Folgenden auch nur Bank), meldete auf Grund von Höchstbetragshypotheken einen Kapitalsbetrag zuzüglich Zinsen zur …
Rechtliche Beurteilung Der von der zweiten Instanz zugelassene Revisionsrekurs der vom Widerspruch betroffenen Bank ist zulässig, aber nicht berechtigt. Zunächst ist der Ordnung halber (obwohl dies konkret ohne Auswirkung bleibt) festzuhalten, dass auf das vorliegende Verfahren die EO bereits in der Fassung auf Grund der …