Spruch Die Einräumung eines revolvierenden, durch Zession von Kundenforderungen in bestimmter Höhe gesicherten Kontokorrentkredites gibt dem Gläubiger einen konkretisierten Anspruch auf jeweilige Ergänzung der Sicherheit, welche eine Anfechtung wegen inkongruenter Deckung (§ 30 Abs. 1 Z 1 KO) ausschließt …
Text Mit Vertrag vom 22. 9. und 26. 9. 1978 (Kontokorrentvertrag und Mantelzessionsannahme) räumte die beklagte B-Bank der späteren Gemeinschuldnerin, der A GesmbH Co. KG (auch kurz: Firma A), einen Fakturenzessionskredit in der Höhe von 1 Mio. S bis 30. 9. 1979 ein. Die Vertragspartner vereinbarten hie…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: I. Zum Anfechtungstatbestand des § 30 Abs. 1 Z 1 KO: Gemäß § 30 Abs. 1 Z 1 KO ist eine nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder nach dem Antrag auf Konkurseröffnung oder in den letzten 60 Tagen vorher vorgenommene Sicherstellung oder Befriedigung eines Gläubigers anfechtbar, …