Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidung des Berufungsgerichts wird dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit 1.910,27 EUR (darin 1.168 EUR Barauslagen, 123,71 EUR USt) bestimmte…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin arbeitet seit Februar 1998 in einer Supermarktfiliale der Beklagten überwiegend an der Kasse. Sie tritt ihren täglichen Dienst um 7:15 Uhr an, schlichtet zunächst die Zeitungen ein, begibt sich daraufhin ins Kassenbüro, zählt die Kassa, nimmt die Kassenlade entgege…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin ist aus diesem Grund zulässig, aufgrund der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsfrist (ON 37) rechtzeitig und inhaltlich auch berechtigt. Die für die Klägerin maßgeblichen Bestimmungen des Beschäftigungsgruppenschemas des Kollektivvertrag…