Spruch I. Die Revision wird im Umfang der angefochtenen Zahlung von 287,86 EUR vom 21. Juli 2016 zurückgewiesen. II. Im Übrigen wird der Revision Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie wie folgt zu lauten haben: „Das Klagebegehren, 1. die Zahlungen der S***** GmbH an…
Text Entscheidungsgründe: Am 19. Mai 2014 wurden ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung über das Vermögen der S***** GmbH (im Folgenden: Schuldnerin) eröffnet und in der Folge Konkursforderungen von rund 5.360.000 EUR festgestellt, darunter eine von der Beklagten angemeldete Forderung von 72.905,50…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Beklagten, mit der sie die Abweisung des gesamten Klagebegehrens anstrebt, ist, soweit sie sich auf die angefochtene Zahlung vom 21. Juli 2016 bezieht, absolut unzulässig . Im Übrigen ist sie wegen einer vom Obersten Gerichtshof aufzugreifenden Fehlbeurteilung der Vorinstanzen zuläs…