JudikaturJustizRS0064634

RS0064634 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Februar 2004

Masseforderungen können jederzeit und ohne Rücksicht auf den Stand des Konkursverfahrens geltend gemacht und erforderlichenfalls auch im Exekutionswege eingetrieben werden (so schon 5 Ob 332/87).

Entscheidungen
5