Spruch Der Revisionsrekurs wird, soweit er sich gegen die Abweisung eines vermeintlichen Antrags der betreibenden Partei auf Bewilligung der Forderungsexekution zur Hereinbringung von 72.670 EUR samt Zinsen richtet, zurückgewiesen. Im Übrigen wird ihm dahin Folge gegeben, dass insgesamt der Beschluss des E…
Text Begründung: Die betreibende Partei erwirkte mit ihrer im Jahr 2002 eingebrachten Klage ein Versäumungsurteil gegen den mit Beschluss vom 3. Jänner 2001 bestellten Masseverwalter der Gemeinschuldnerin. Die vollstreckbare Ausfertigung des Exekutionstitels weist eine Stampiglie nach § 542 Abs 3 Geo au…
Rechtliche Beurteilung Der von der zweiten Instanz nachträglich für zulässig erklärte Revisionsrekurs der betreibenden Partei ist teilweise unzulässig, teilweise aber berechtigt. a) Wie auch der rekursgerichtliche Senat in seinem Zulassungsbeschluss zum Ausdruck bringt, übersah dieser offensichtlich, dass die Forderungsex…