Spruch Der Revsion wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 1.827,72 EUR (darin 304,62 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu zahlen. …
Text Entscheidungsgründe : Mit Beschluss des Landesgerichts Korneuburg vom 4. 12. 2002 wurde über das Vermögen der nunmehrigen Gemeinschuldnerin - einer GmbH - der Konkurs eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Die Gesellschaft leistete am 24. 1. 2002, 18. 2. 2002, 11. 6. 2002, 23.…
Rechtliche Beurteilung 1. Drohende Insolvenz als Voraussetzung der Begünstigungsanfechtung 1. 1. Der Oberste Gerichtshof sprach in der Entscheidung 4 Ob 306/98y (= SZ 71/210) aus, es entfalle nicht nur eine Anfechtung gemäß § 31 Abs 1 Z 2 erster Fall KO, sondern auch eine Anfechtung nach § 30 Abs 1 Z 3 KO, wenn…