JudikaturJustizRS0064543

RS0064543 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. April 2014

Nach Aufhebung des Konkurses kann ein Konkursanfechtungsprozess in der Hauptsache nur fortgesetzt werden, wenn der ehemalige Masseverwalter mit der weiteren Geltendmachung des Anfechtungsanspruches betraut wird.

Entscheidungen
5