Spruch Den Rekursen wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben und das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 2.127,68 bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens (darin Barauslagen von S 160,-- und Umsatzsteuer von S 17…
Text Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der Peter Z*** Glasbau Gesellschaft m.b.H. Co. KG wurde mit Beschluß des Landesgerichtes Linz vom 6. September 1982, S 49/82, der Konkurs eröffnet. Peter Z*** wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Linz vom 15. November 1983, 28 E Vr 812/81-33, …
Rechtliche Beurteilung Die Rekurse sind zulässig und im Ergebnis insoweit berechtigt, als die Rechtssache im Sinne der Wiederherstellung der Entscheidung des Erstgerichtes spruchreif ist. Mit Recht macht nämlich der Kläger in seinem Rekurs geltend, daß schon auf der Grundlage des bereits jetzt unbestrittenermaßen feststeh…