JudikaturJustizRS0064412

RS0064412 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. August 2016

Die vom Gemeinschuldner vor Eröffnung des Konkurses dem Gläubiger gegebene Deckung kann dann nicht nach § 30 Abs 1 Z 1 KO angefochten werden, wenn die Sicherstellung des Gläubigers zugleich mit der Entstehung seiner Forderung erfolgte.

Entscheidungen
17