JudikaturJustizRS0064172

RS0064172 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. November 2008

Die Benachteiligungsabsicht bildet einen unabdingbaren Bestandteil dieses Anfechtungsgrundes; sie ist daher vom klagenden Masseverwalter zu behaupten und zu beweisen.

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