RS0064172 – OGH Rechtssatz
RS0064172 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Benachteiligungsabsicht bildet einen unabdingbaren Bestandteil dieses Anfechtungsgrundes; sie ist daher vom klagenden Masseverwalter zu behaupten und zu beweisen.
RS0064172 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Benachteiligungsabsicht bildet einen unabdingbaren Bestandteil dieses Anfechtungsgrundes; sie ist daher vom klagenden Masseverwalter zu behaupten und zu beweisen.