JudikaturJustizRS0063980

RS0063980 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. November 2022

In der "Nichtverlängerungserklärung" des Dienstgebers ist keine auf Beendigung eines auf unbefristete Zeit abgeschlossenen Dienstvertrages gerichtete Erklärung, sondern nur die Ablehnung des Abschlusses eines neuen Dienstvertrages nach Ablauf der Befristung zu erblicken. (§ 48 ASGG).

Entscheidungen
14