Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 35.699,73 S bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens (darin enthalten 5.943,29 S Umsatzsteuer un…
Text Entscheidungsgründe: Mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 15.6.1994 wurde über das Vermögen der M*****gesellschaft mbH der Konkurs eröffnet und der Kläger zum Masserverwalter bestellt. Die spätere Gemeinschuldnerin unterhielt bei der beklagten Partei ein Konto, das lediglich zur Einlösung vo…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil der Oberste Gerichtshof zur Frage der Informationspflicht insbesondere von Bankinstituten im Lichte der seit Ergehen der Entscheidungen SZ 55/3 und SZ 56/170 neu zur Verfügung stehenden Informationsmedien bisher nicht Stellung bezogen hat. Die Revision ist auch bere…