JudikaturJustizRS0063707

RS0063707 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Mai 2018

Nicht zur Konkursmasse gehören Rechte des Gemeinschuldners, die nicht das Vermögen, sind, wie Persönlichkeitsrechte und dergleichen, weiters der Exekution entzogene Sachen und Rechte und Sachen, die zwar in der Gewahrsame des Gemeinschuldners sind, aber einem anderen gehören, zB solche, an denen Aussonderungsrechte bestehen.

Entscheidungen
9