Spruch Die Ausstellung einer Empfangsbestätigung bei der Übernahme des Gutes ohne vorherige Besichtigung ist im Speditionsgewerbe branchenüblich und stellt kein Hindernis zur Geltendmachung der Ansprüche dar. Beurteilung konkludenter Handlungen fällt in das Gebiet der rechtlichen Beurteilung Entscheidung …
Text Der Beklagte handelt mit Fußbodenbelägen, die klagende Partei beschäftigt sich mit deren Verlegung. Am 9. März 1962 schlossen die Streitteile - der Beklagte vertreten durch seinen Reisevertreter St. Der Beklagte faßte das Schreiben vom 14. April 1962 als Stornierung des Vertrages auf und antwortete…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: In ihrer Rechtsrüge wendet sich die klagende Partei gegen die Auffassung der Vorinstanzen, daß die Revisionswerberin mit dem Schreiben vom 14. April 1962 und der Rücksendung der Ware ihren Vertrag mit dem Beklagten auflösen wollte. Die klagende Partei hätte nur beabsic…