JudikaturJustizRS0062398

RS0062398 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Januar 2022

Eine Einigung über einen bestimmten Satz der Beförderungskosten liegt in der Vereinbarung des Entgelts für die gesamte zu erbringende Leistung nach Maßgabe des Gewichtes.

Entscheidungen
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