Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 3.228,12 EUR (darin enthalten 538,02 EUR USt) bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens sowie die m…
Text Entscheidungsgründe: [1] Die Klägerin ist der Transportversicherer der F* GmbH (in der Folge Versicherungsnehmerin). Die Versicherungsnehmerin ist spezialisiert auf den Transport von Waren mit hohem Wert. Sie organisiert unter anderem Transporte für die Ö* Ges.m.b.H. (Ö*). Die Versicherungsnehmeri…
Rechtliche Beurteilung [14] 1. Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens wurde geprüft, liegt jedoch nicht vor (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). [15] 2. Gemäß § 413 Abs 1 UGB hat der Spediteur ausschließlich die Rechte und Pflichten eines Frachtführers, wenn er sich mit dem Versender über einen bestimmten …