JudikaturJustizRS0062375

RS0062375 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. November 1996

Wer in Ausübung eines Handelsgewerbes einem anderen (auch Nichtkaufmann) Geschäfte besorgt oder Dienste leistet, kann dafür auch ohne Vereinbarung Provision fordern; dies gilt aber nicht, wenn der Kaufmann im Interesse eines Dritten handelt.

Entscheidungen
3