Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende und gefährdete Partei ist schuldig, der beklagten und Gegnerin der gefährdeten Partei die mit EUR 875,34 (darin EUR 145,89 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu bezahlen.…
Text Begründung: Der Gesellschaftsvertrag vom 28. 11. 1995, mit dem die F***** GmbH Co KG gegründet wurde, lautet auszugsweise: § 3 Gesellschafter, Einlagen, Kapital 1. Gesellschafter sind - als persönlich haftender Gesellschafter die „F***** GmbH" (in der Folge: Komplementär), die Arbeitsgesells…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der klagenden Partei ist aus den vom Rekursgericht angeführten Gründen zulässig, aber nicht berechtigt. Soweit die Rechtsmittelwerberin darauf verweist, dass die vorliegend zu beurteilende Regelung im Widerspruch zu den im HGB normierten Grundsätzen der wechselseitigen Treuepflic…