JudikaturJustizRS0061936

RS0061936 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. April 1997

Für die Frage, ob eine erhebliche Gefährdung der gesellschaftlichen Interessen eingetreten ist, ist wesentlich, ob das Verhalten des einen Gesellschafters das Vertrauen des anderen so erheblich erschüttert hat, daß die Grundlage, auf der die Gesellschaft beruht, verlorengegangen ist und die Fortsetzung der Gesellschaft den anderen nicht mehr zugemutet werden kann.

Entscheidungen
2