Spruch Der Revision der beklagten Parteien wird nicht, der Revision der klagenden Partei wird hingegen teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen, die in den Punkten 3., 4., 5. und 7. des erstgerichtlichen Urteils als im Revisionsverfahren nicht mehr bekämpft unberührt blieben und insoweit daher…
Text Entscheidungsgründe: Die Mutter der Streitteile, Ludmilla M***, eröffnete 1952 aufgrund eines Pachtvertrages mit den ÖBB (1951) auf dem Wiener Westbahnhof in einem von den ÖBB zur Verfügung gestellten Kiosk, der wöchentlich 115 Stunden offen gehalten werden durfte, in der Vorhalle des Bahnhofs ein …
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin ist im Ergebnis teilweise berechtigt, wogegen der Revision der Beklagten keine Berechtigung zukommt. A. Zur Revision der Klägerin: Sie bekämpft das berufungsgerichtliche Urteil insoweit, als darin über ihre Berufung gegen das Urteil des Erstgerichtes in dessen Punkten 1. (a…