Spruch Dr.Karlheinz D***** ist schuldig, er hat dadurch, daß er 1. als Präsident des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien in der Zeit von Mitte April 1987 bis 3. Mai 1989 mit Schädigungsvorsatz seine Befugnis, im Namen des Bundes in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich mißbraucht, …
Text Gründe: Dr.Karlheinz D***** ist am 18. Oktober 1937 geboren; er wurde mit Wirksamkeit vom 1. Juni 1960 zum Richteramtsanwärter, sodann mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1963 zum Richter und zuletzt mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1987 zum Präsidenten des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien ernannt. Er ist…
Rechtliche Beurteilung Im gegenständlichen Disziplinarverfahren ist demnach zu beurteilen, ob Dr. D***** dadurch, daß er Verhaltensweisen gesetzt hat, die zu seiner strafgerichtlichen Verurteilung wegen des im Dienst begangenen Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt und wegen des außer Dienst in zwei Fällen verübten V…