Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen vierzehn Tagen die mit S 8.154,-- bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin S 1.359,-- Umsatzsteuer) zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Partei behauptet, die beklagte Partei habe das Unternehmen des Karl O***** übernommen und im wesentlichen unter seiner bisherigen Firma fortgeführt, weshalb sie gemäß den §§ 1409 ABGB und 25 HGB für die Verbindlichkeiten des Karl O***** hafte, und begehrte den nach …
Rechtliche Beurteilung Die Revision der beklagten Partei ist nicht berechtigt. Zutreffend verwies das Berufungsgericht auf das im Berufungsverfahren geltende Neuerungsverbot. Die Behauptungs- und Beweislast für eine die Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB ausschließende abweichende Vereinbarung im Sinne des § 25 Abs. 2 HGB und d…