Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben . Die Kläger sind zur ungeteilten Hand schuldig, den Beklagten die mit 3.694,57 EUR (darin 615,76 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Im Firmenbuch des Erstgerichts ist zu FN ***** die I***** Gesellschaft mbH Co *****-KG mit dem Sitz in W***** eingetragen. Einzig unbeschränkt haftende Gesellschafterin (Komplementärin) dieser Kommanditgesellschaft ist die Erstbeklagte. Die Kläger und die übrigen Beklagten sind…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus den vom Berufungsgericht genannten Gründen zulässig; sie ist aber nicht berechtigt. 1. Es entspricht nunmehr ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs, dass dann, wenn bei einer Kommanditgesellschaft kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist,…