JudikaturJustizRS0061745

RS0061745 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. August 2015

Bei Beurteilung der Schwere einer Treuepflichtverletzung des geschäftsführenden Gesellschafters ist bei unmittelbar bevorstehender Auflösung und Liquidation der OHG kein allzustrenger Maßstab anzulegen.

Entscheidungen
4