Spruch Der Revision wird, soweit mit ihr die Bestätigung der Abweisung eines Klagebegehrens in der Höhe von S 1,014.608,40 samt Anhang (Ausdehnungsbegehren) bekämpft wird, nicht Folge gegeben und insoweit das angefochtene Urteil als Teilurteil bestätigt. Die Entscheidung über die hierauf entfallenden Koste…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte in seiner am 26. Juli 1978 eingebrachten Klage von den beiden Beklagten den Betrag von S 1,335.857,40 s.A. an Honorar für seine Tätigkeit beim bisher nicht ausgeführten Bauprojekt 'Verwaltungsgebäude Heiligenstädter Lände 27a'. In der Tagsatzung zur mündliche…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist teilweise berechtigt. Die Aktenwidrigkeitsrüge und die Mängelrüge sind, wie die Prüfung durch den Obersten Gerichtshof ergeben hat, nicht berechtigt (§ 510 Abs. 3 ZPO). Auf die Ausführungen des Klägers zur Frage einer (mangelnden) wirksamen Zusage durch Dr. R und zur Schriftlichkeit…