JudikaturJustizRS0061624

RS0061624 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Juli 2000

Für die Frage, ob eine Firma fortgeführt wird, ist die Verkehrsauffassung maßgebend; es kommt nicht auf wortgetreue und buchstabengetreue Gleichheit, sondern auf den Kern der alten und der neuen Firma an.

Entscheidungen
9