Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 18.312,15 (darin S 1.200,- Barauslagen und S 1.555,65 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Außer Streit steht, daß die Klägerin Karl-Heinz P*** d.Ä., Transportunternehmer in 4890 Frankenmarkt, Salzburger Straße 4, unter anderem zu Konto-Nr.233007 einen Betriebsmittelkredit einräumte. Der Sollsaldo betrug per 4.Juli 1983 S 9,125.154,68, wobei der Rahmen von S 7,640.00…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Die Revisionswerberin vertritt die Auffassung, entscheidend für die Haftung nach § 25 HGB sei, ob die Revisionswerberin im Firmenkern eine andere sei und sich darin vom Einzelunternehmen "Karl-Heinz P***, Internationale Transporte" unterscheide. Da die Firmenbezeic…