JudikaturJustizRS0061582

RS0061582 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. Oktober 2008

Aus der Treuepflicht ergibt sich positiv die Pflicht, die Interessen der Gesellschaft wahrzunehmen, und negativ die Pflicht, alles zu unterlassen, was dieses Interesse schädigt.

Entscheidungen
5